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Datenschutz Schulung für Mitarbeiter

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, sich mit den Vorschriften des BDSG vertraut zu machen (§ 4g Abs. 1 BDSG). Mit der Neufassung des BDSG vom 01.09.2009 sind die Bußgeldvorschriften auf bis zu EUR 300.000,00 bei Verletzung des BDSG angehoben worden.

Arbeitgeber haften bei Verletzungen der Vorschriften des Datenschutzes dem Geschädigten auf Schadenersatz. Diese Ersatzpflicht entfällt, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem BDSG erfüllt hat. Zu diesen Pflichten gehört die Schulung der Mitarbeiter!

Risikominimierung durch BDSG-Wissen.de

Die d-hosting bietet zusammen mit dem Partner “BDSG-Wissen.de” Ihrem Unternehmen mit E-Learning die Möglichkeit, diese im BDSG vorgesehene Schulung der Mitarbeiter flexibel und in kürzester Zeit mit dokumentiertem Nachweis und zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand vor Ort im Betrieb durchzuführen.

Preisgekrönte Qualität

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BDSG-Wissen.de baut auf der Technik des bereits preisgekrönten E-Learning Tools AGG-Wissen.de auf. 2009 wurde die Online-Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit dem Comenius EduMedia Siegel ausgezeichnet.

Vorteile von BDSG-Wissen.de

Die Schulung führt intuitiv durch alle BDSG-relevanten Inhalte. Die Schulung dauert inklusive Tests etwa 30 Minuten pro Mitarbeiter/in. Ein überschaubarer zeitlicher Rahmen für erhöhte Rechtssicherheit.

Dokumentation und Nachweis

Die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an der Schulung wird für Sie dokumentiert und steht Ihnen als Schulungsnachweis zur Verfügung. Dabei wird der Arbeitnehmerdatenschutz selbstverständlich eingehalten.

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Kosten

Die Preise richten sich nach der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter/innen. Sie erhalten die Mitarbeiterschulung bereits ab 2,00 € pro Mitarbeiter/in.

Weitere Informationen / Bestellung

Bestellen Sie direkt bei BDSG-Wissen.de oder lassen Sie sich von der d-hosting beraten:

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